Prüfungsprogramm

Allgemeines:

Zur Prüfung zugelassen werden nur Prüflinge die regelmäßig trainieren, das Einverständnis der Trainerin oder des Trainers haben, ein schriftliches Prüfungsprogramm vorweisen können sowie einen gültigen Ju-Jutsu Pass besitzen.

Weitere Prüfungsvoraussetzungen wie Pflichtlehrgänge oder eventuelle Lizenzen finden sich im Ju-Jutsu 1×1 oder sind bei den Trainern zu erfragen.

Prüfungstermine geben die Trainer*innen bekannt.

Der Ju-Jutsu Pass:

Für einen Ju-Jutsu Pass benötigt man ein normales Passbild auf dessen Rückseite der Name, das Geburtsdatum und der Geburtsort stehen. Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: 1. Pass = 10,- und 2. Jahressichtmarke = 22,- (diese muss dann jedes Jahr  aktualisiert werden). Der Ju-Jutsu Pass ist ein Nachweis für geleistete Prüfungen, Lehrgänge und sportliche Erfolge. Die Vergabe bzw. Aktualisierung mitttels Jahressichtmarke erfolgt im Verein über die Trainer.
Bitte beachten: der Ju-Jutsu Pass ist ein persönliches Dokument und gehört der/dem jeweiligen Ju-Jutsuka. Für den korrekten Zustand des Passes wie die jährliche Aktualisierung durch die Jahressichtmarke sowie Eintragungen bzw. Nachweise über Lehrgänge oder Lizenzverlängerungen ist der/die jeweilige Besitzer*in verantwortlich.