Bundeslehrgang Prüferlizenz

Am Samstag, dem 02.02.2019, fand bei der Ju-Jutsu Abteilung des Vereins Schwarz-Weiß Oldenburg ein Bundeslehrgang zur Verlängerung der Prüferlizenz statt. Die Lehrgangsleitung oblag Uwe Nettlau, 6.Dan Ju-Jutsu, Direktor Prüfungswesen im NJJV. Nach der Begrüßung der Teilnehmenden und des Referenten durch unseren  Abteilungsleiter Norbert Töbermann, 5. Dan Ju-Jutsu, begann es erst einmal mit der Theorie. Besprochen wurden Veränderungen und Auslegungen des aktuellen Ju-Jutsu Prüfungsprogramms. Im Besonderen ging es um Prüfungen bei Kindern und Jugendlichen und die Unterschiedliche Handhabung der Formalien in den Vereinen und bei Prüfern und Prüferinnen. Uwe Nettlau verdeutlichte die Problematik an Hand von Beispielen und erklärte noch einmal das zurzeit offizielle Verfahren. Ein weiterer Punkt war die bisher oft unterschiedliche Auffassung über die Ausführung des Übergangs vom Stand zum Boden. Der Referent verwies auf das neueste Prüfungsprogramm und die Offenheit des Mittels, also der Technik, den Angreifer kontrolliert zu Boden zu bringen. Klargestellt wurde auch, dass sich der oder die Verteidiger oder Verteidigerin ebenfalls zu Boden begeben muss um dort mit der Verteidigung fortzufahren.

Nach einer kurzen Pause folgte dann der Praxisteil. Nun ging es um die Bewegungslehre. Der Referent ließ sich zeigen wie einzelne Prüfer und Prüferinnen diese abfragen bzw. in ihren Vereinen üben lassen. Die Entscheidung, ob sie bei Prüfungen mit oder ohne Partner bzw. Partnerin gezeigt werden, überließ er den jeweils Prüfenden.

Im nächsten Themenkomplex demonstrierten die Teilnehmenden wie sie verschiedene Formen der Stockabwehr und der Stockanwendung praktizieren. Uwe Nettlau wies darauf hin, wie im Prüfungsprogramm das Thema aufgegliedert ist, also von der einfachen Kontrolle des Armes bis zur kompletten Entwaffnung. Besprochen wurden Störtechniken und das bei Folgetechniken erst eine Entwaffnung zu erfolgen hat.

Weiter ging es mit den Nervendrucktechniken. Hierrüber gab es eine heftige Diskussion. Diese reichte von der allgemeinen Wirksamkeit der Techniken über das wie, wann und wo sie einzusetzen sind bis zur Erkennbarkeit der Technik bei Prüfungen. Eine von vielen Teilnehmenden geforderte spezifische definitorische Festlegung bestimmter Nervendrucktechniken zwecks besserer Prüfbarkeit wurde vom Referenten so nicht akzeptiert. Er verwies auf die Offenheit unseres Systems eben nicht alles bis ins Kleinste festzulegen und bei der Beurteilung Toleranz zu zeigen. Die einzige Festlegung die das Prüfungsprogramm gibt ist eine Anwendung mittels Druck, soll heißen, ein Schlag ist kein Druck. Es folgte sogleich die Frage: ist kneifen drücken? Es wird halt nicht langweilig in unserem Ju-Jutsu!

Die Zeit verging wie im Fluge und nach 4 Stunden Lehrgangsdauer waren viele Fragen beantwortet aber auch klar, daß das jetzige Prüfungsprogramm mit seinen Auslegungen durchaus noch nicht das letzte sein wird und weiterhin Spielraum für Diskussionen lässt.